Franchiserecht

Franchiserecht

Unter Franchising versteht sich, wenn ein Franchisegeber einem Franchisenehmer die (regionale) Nutzung eines Geschäftskonzeptes gegen Entgelt zur Verfügung stellt. Der hierbei zugrunde liegende Franchisevertrag ist gesetzlich nicht speziell geregelt. Es handelt sich um einen gemischten Vertrag aus dem Bereich Lizenzvertrag, Vertriebsvertrag und Know-how-Vertrag und enthält Elemente des Kauf-, Darlehens, Miet- bzw. Pachtvertrages sowie des Dienst- und Geschäftsbesorgungsvertrages. Der Franchisenehmer hat grundsätzlich das Recht auf Nutzung zahlreicher Urheberrechte (Markenrecht, Urheberrecht, Musterrecht, Patentrecht).

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