Fachanwälte

Fachanwälte: Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung

Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können, dürfen einen Antrag zur Verleihung des Fachanwaltstitels stellen. Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Anwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung. Jeder Fachanwalt kann laut der Fachanwaltsordnung maximal drei Fachanwaltstitel von den regionalen Rechtsanwaltskammern erwerben. Der Fachanwaltslehrgang zum Fachanwalt bildet einen Vorteil gegenüber Einheitsjuristen: es wird ein größeres Fachwissen auf seinem speziellen Rechtsgebiet erworben und ausgebaut.

Wann brauchen Sie einen Fachanwalt?

Alle Mandanten mit einem schwierigen Rechtsproblem können sich für ein Fachgespräch an einen Fachanwalt wenden. Es ist empfehlenswert, einen Fachanwalt immer dann zu wählen, wenn es sich um einen komplizierten und komplexen Fall, eine außergewöhnliche Sachlage oder ein eher spezielles Rechtsgebiet der Fachanwaltschaften handelt.

In täglichen Angelegenheiten können viele Bürger in Berührung mit einer juristischen Beratung in den Fachgebieten aus dem Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht oder Miet-und Wohnungseigentumsrecht kommen. Eine ungerecht erhaltene Kündigung, die Scheidung oder Streit mit den Nachbarn sind keine angenehmen Situationen. Auch diese Probleme kann man als Rechtssuchender mit dem passenden Fachanwalt klären.

Fortbildungsverpflichtung

Für Rechstanwälte mit einem Fachanwaltstitel besteht die Pflicht, sich im Umgang von zehn Stunden pro Jahr in Ihrem Fachgebiet fortzubilden. Die Nachweise darüber sind der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert vorzulegen. 

Hier auf anwalt24.de finden Sie für jedes Rechtsgebiet den passenden Fachanwalt. Stellen Sie gerne Kontakt mit den Experten her und lassen Sie sich beraten.

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