Fachanwalt Insolvenzrecht

Fachanwalt Insolvenzrecht

Wie wird man Fachanwalt für Insolvenzrecht?

Die Insolvenz kann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer gleichermaßen treffen. Um im Falle der Fälle vorbereitet zu sein, kann ein Fachanwalt für Insolvenzrecht hinzugezogen werden. Um den Titel des Fachanwaltes für Insolvenzrecht zu erwerben, müssen verschiedene praktische sowie theoretische Kenntnisse nachgewiesen werden. Der Anwalt muss mindestens 5 eröffnete Verfahren aus dem ersten bis sechsten Teil der Insolvenzordnung als Insolvenzverwalter nachweisen können. Bei zwei der Verfahren muss der Schuldner mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigen. Außerdem müssen mindestens 60 Fälle in den speziell festgelegten Gebieten des Insolvenzrechts bearbeitet werden.

Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Insolvenzrecht:

Materielles Insolvenzrecht

  • Insolvenzgründe und Wirkungen des Insolvenzantrags
  • Wirkungen der Verfahrenseröffnung
  • Das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters oder des Insolvenzverwalters
  • Sicherung und Verwaltung der Masse
  • Aussonderung, Absonderung und Aufrechnung im Insolvenzverfahren
  • Abwicklung der Vertragsverhältnisse
  • Insolvenzgläubiger
  • Insolvenzanfechtung
  • Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz
  • Steuerrecht in der Insolvenz
  • Gesellschaftsrecht in der Insolvenz
  • Insolvenzstrafrecht
  • Grundzüge des internationalen Insolvenzrechts

Insolvenzverfahrensrecht

  • Insolvenzeröffnungsverfahren
  • Regelverfahren
  • Planverfahren
  • Verbraucherinsolvenz
  • Restschuldbefreiungsverfahren
  • Sonderinsolvenzen

Betriebswirtschaftliche Grundlagen

  • Buchführung, Bilanzierung und Bilanzanalyse
  • Rechnungslegung in der Insolvenz
  • Betriebswirtschaftliche Fragen des Insolvenzplans, der Sanierung, der übertragenden Sanierung und der Liquidation.

Wann brauchen Sie einen Fachanwalt für Insolvenzrecht?

Insolvenz bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit gegenüber Dritten. Dabei sind häufig die Ausgaben eines Zahlungsunfähigen höher als die Einnahmen. Im Bereich der Insolvenz werden verschiedene Arten unterschieden. Die Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz trifft Privatpersonen, die nicht gewerblich tätig sind. Wenn die Schulden nicht mehr bezahlt werden können und keine außergerichtliche Lösung mit den Gläubigern gefunden werden kann, steht ein Fachanwalt für Insolvenzrecht an Ihrer Seite. Es gibt außerdem die Regelinsolvenz, bei der vor allem Selbstständige und Freiberufler im Fokus stehen. Die Unternehmensinsolvenz hingegen basiert auf der Insolvenz eines Betriebs oder einer Firma.

Ein Insolvenzantrag kann hinsichtlich Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eingereicht werden. Das Insolvenzverfahren wird eröffnet und im Laufe der Verhandlungen kann ein Insolvenzplan erstellt werden, bei dem entschieden wird, wie die Schulden beglichen werden können. Durch die vorherige Feststellung der vorhandenen Vermögensgegenstände, auch Insolvenzmasse genannt, ist die Erstellung dieses Insolvenzplans möglich.

Das Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die Gläubiger und die Schuldner gemeinschaftlich zu befriedigen. Die Begleichung der Schulden soll durch die Verwertung des Vermögens des Gläubigers getroffen werde. Auch Privatpersonen sollen sich durch ein Insolvenzverfahren dauerhaft von Schulden befreien. Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht kann Ihnen hierbei vom Insolvenzantrag über das Insolvenzverfahren und der Lösung des Falles helfen.

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