Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt Bank-und Kapitalmarktrecht

Anlagen, Investitionen, Kapital, Gewinnerzielung, Vermögensverwaltung, Bankenkrisen und nicht zuletzt das Dauerthema Brexit sind Fachbegriffe, mit denen sich ein Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht täglich auseinandersetzen muss. Dabei dreht sich alles um Geld, Geldwert und Vermögen.

Das allgemeine Bankrecht

Das Bankrecht regelt das Verhältnis beziehungsweise alle Geschäftsbedingungen zwischen Kunden und der Bank oder zu Dritten. Die Banken geben den Sparern die Möglichkeit, ihr überschüssiges Vermögen sicher anzulegen. Dieses reichen sie an Unternehmen weiter. Das Bankrecht richtet sich nur an Banken als Institutionen. Auf der einen Seite stehen die klassischen Bankgeschäfte, wie Einlagen-, das E-Geld-, das Zahlungsdienste-, das Scheck- oder das Darlehensgeschäft. Auf der anderen Seite stehen wichtige, durch den Kapitalmarkt geprägte Geschäfte, wie etwa das Depotgeschäft, das Emissionsgeschäft, das Derivate- oder Swapgeschäft sowie die Anlageberatung. Eine Anlageberatung nimmt im Kundengeschäft der Banken einen zentralen Stellenwert ein. Aus bankbetriebswirtschaftlicher Sicht ist die Beratung des Bankkunden bei einer Auswahl eines Anlageprodukts von enormer Bedeutung, denn der Kunde hat oft wenig Erfahrung in der Anlage von Kapital, Wettpapieren und Aktien. Bei Konflikten in der Anlageberatung ist der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Experte für alle Finanzprodukte und prüft diese für seine Mandanten.

Kreditsicherung

Unternehmen blicken stets Richtung Zukunft. Um im Wettbewerb auf den wirtschaftlichen Märkten bestehen und wachsen zu können, benötigen sie Kapital. Dieses kommt zu einem größeren Anteil als Kredit von den Banken oder Kapitalanlegern. Für die geplanten Investitionen für Ihr Unternehmen und dessen Sicherstellung erhalten Sie von einem erfahrenen und kompetenten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung.

Das Kapitalmarktrecht

Das Kapitalmarktrecht ist ein schnelllebiges Rechtsgebiet und beinhaltet Anlageberaterhaftung, Zinsswapgeschäfte mit Verbrauchern und Unternehmen bei Anlagegeschäften, Vorsorgeberatung, sowie die Beratung bei Crowdfinanzierungen. Zur Finanzierung seiner Projekte kann sich ein Unternehmen auch direkt an die Sparer wenden. In diesem Fall stellt das Unternehmen Aktien oder Anleihen zur Verfügung. Ein wichtiger Punkt bei einem erstmaligen Börsengang ist die Sicherstellung der Platzierung der Aktien an der Börse.

Wie wird man Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht?

Jeder Rechtsanwalt kann den Titel "Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" erwerben, wenn er die folgenden Voraussetzungen für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung erfüllt:

  • eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Anstellung
  • die Antragstellung muss bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer erfolgen
  • einen Nachweis über besondere theoretische Kenntnisse

Als Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse gilt in der Regel die Teilnahme an einem anwaltsspezifischen Lehrgang.

Die Voraussetzung der besonderen praktischen Erfahrung ist gegeben, wenn der Rechtsanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht 60 Fälle, davon 30 rechtsförmliche Verfahren, persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat.

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht betreut Fälle in den Bereichen Finanzwirtschaft - Geldinstitute, Versicherungen, Banken sowie sonstige Finanzdienstleister. Er ist ebenfalls befugt, für seine Mandanten einen Schadenersatz bei Schrottimmobilien zu beantragen, seine Mandanten in Fragen des Widerrufsrechts zu vertreten sowie Darlehensverträge, Restschuldversicherungen oder Lebensversicherungen rückabzuwickeln.

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