Kontosperrung w. Geldwäscheverdacht durch Commerzbank AG?

Bank
26.02.2023249 Mal gelesen
Kontosperrung aufgehoben! Konto bei Commerzbank wieder freigeschaltet!

Kontosperrung wegen Geldwäscheverdacht durch Commerzbank AG oder andere Banken? 

1.

Was fällt unter Geldwäschegesetz?

Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.

Banken sind zwischenzeitlich übervorsichtig und sperren Konten häufig ohne Vorabanfrage beim Kunden, um sich nicht selbst der Behilfe zur Geldwäsche verdächtig zu machen.

Häufig zu Unrecht und ohne ausreichende Plausibilitätskontrolle hinsichtlich der Herkunft des Geldes.

Handelt es sich um das einzigste Konto des Kunden, sind Rücklastschriften, Inkassoschreiben und Schufa-Einträge nicht auszuschließen.

Häufig sind Kunden dann auf Dritte angewiesen, welche kurzfristig aus der finanziellen Misere helfen. Gibt es solche nicht, wird es häufig "enge". Sicher ein Nachteil des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.

2.

Kontosperrung durch Intervention unserer Kanzlei kurzfristig aufgehoben. Kontosperrung aufgehoben! Konto bei Commerzbank wieder freigeschaltet!

Zahlungseingänge per Barzahlung von rund € 86.000,00.- unverfänglich.

Mandant überglücklich und wieder liquide! Auch diesmal gelingt es uns binnen kürzester Zeit, ein gesperrte Bankkonto eines Mandanten wieder entsperrt zu bekommen und so dessen Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen!

Unsere Kanzleipraxis zeigt: V.a. die Commerzbank sperrt in letzter Zeit sehr schnell Konten und lässt auch jahrelange Kunden hierdurch quasi über Nacht im Regen stehen.

3.

Für unseren Mandanten: Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.