Einem Autofahrer wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen. Als Beweismittel existiert ein Radarfoto. Welche Anforderungen werden hieran gestellt? Der Tatrichter muss zur Identifizierung Lichtbild und Person des Betroffenen vergleichen. Handelt es sich dabei um ein sogenanntes "gutes" Foto, genügt Verweisung auf das bei der Akte befindliche Foto in den Urteilsgründen. Eine Beschreibung einzelner Merkmale ist entbehrlich.