Jagdrecht
Jagdgesetze der Länder
1. Allgemein
Recht zur Bejagung von Wild.
Als Jagdrecht wird das Recht bezeichnet, auf einem bestimmten Gebiet dem Jagdrecht unterliegendes Wild zu bejagen und sich anzueignen. Inhaber des Jagdrechts ist gemäß § 3 Absatz 1 BJagdG der Grundeigentümer.
Aber: Der Grundeigentümer darf gemäß § 3 Absatz 3 BJagdG sein Jagdrecht nur bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen ausüben. Das Jagdrecht ist vom Jagdausübungsrecht zu unterscheiden: Das in Deutschland herrschende Reviersystem erlaubt die Ausübung des Jagdrechts nur ab einer bestimmten Grundstücksgröße in Jagdbezirken. Dies wird als Jagdausübungsrecht bezeichnet.
Inhaber des Jagdrechts sowie des Jagdausübungsrechts sind folgende Personen:
Bei einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk ist Inhaber des Jagdrechts der jeweilige Grundstückseigentümer, Jagdausübungsberechtigte die Jagdgenossenschaft.
Bei einem Eigenjagdbezirk ist der Eigentümer sowohl Inhaber des Jagdrechts als auch Jagdausübungsberechtigter.
Das Jagdausübungsrecht kann verpachtet werden:
Bei einem verpachteten gemeinschaftlichen Jagdbezirk oder Eigenjagdbezirk ist Inhaber des Jagdrechts die Jagdgenossenschaft bzw. der Eigentümer; Jagdausübungsberechtigter der Jagdpächter.
2. Jagdliche Einrichtungen
Das Jagdausübungsrecht schließt grundsätzlich das Recht ein, im Jagdrevier auf fremdem Grund und Boden jagdliche Einrichtungen anzulegen.
BGH 20.01.2000 - III ZR 110/99 (Entschädigung wegen Beeinträchtigung des Jagdrechts)
Brenner: Vom Jagdrecht zum "Wildtiermanagament". Das jagdliche Eigentum im Dickicht legislativer Irrungen und Wirrungen; Die öffentliche Verwaltung - DÖV 2014, 232
Burrack: Jagdrecht 2008: Höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung; Agrar- und Umweltrecht - AuUR 2009, 216
Genth/Strauß: Jagdrecht von Bund und Ländern - Ausgewählte Bereiche der Landesjagdgesetze Brandenburgs, Mecklenburg-Vorpommerns und Sachsen-Anhalts unter der Lupe; Natur und Recht - NuR 2009, 454
Leonhardt/Bauer/von Löwis of Menar: Wild- und Jagdschadenersatz; Loseblattwerk
Leonhardt: Jagdrecht; Kommentar; Loseblatt
Sailer: Der deutsche Jagdzwang auf dem Prüfstand des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte; Natur und Recht - NuR 2012, 165