AbgG SL,SL - AbgeordnetengesetzTitel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz - AbgG SL) Gesetz Nr. 1103 Normgeber: Saarland Amtliche Abkürzung: AbgG SL Gliederungs-Nr ...
§ 1 AbgG SL, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im LandtagErster Teil – Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz - AbgG SL) Gesetz ...
§ 4 AbgG SL, Berufs- und BetriebszeitenZweiter Teil – Mitgliedschaft im Landtag und Beruf Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz - AbgG SL) Gesetz Nr. 1103
§ 5 AbgG SL, EntschädigungDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 1. Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des ...
§ 6 AbgG SL, AufwandsentschädigungDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 1. Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des ...
§ 7 AbgG SL, TagegeldDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 1. Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des ...
§ 9 AbgG SL, DienstreisenDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 1. Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des ...
§ 10 AbgG SL, ÜbergangsgeldDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach dem Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der ...
§ 11 AbgG SL, Anspruch auf AltersentschädigungDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach dem Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der ...
§ 12 AbgG SL, Höhe der AltersentschädigungDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach dem Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der ...