Gesetze

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§ 117 EnWG
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) 
Bundesrecht

Teil 10 – Evaluierung, Schlussvorschriften

Titel: Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EnWG
Gliederungs-Nr.: 13752-6
Normtyp: Gesetz

§ 117 EnWG – Konzessionsabgaben für die Wasserversorgung

Für die Belieferung von Letztverbrauchern im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung gilt § 48 entsprechend.