Rechtsanwalt mahnt für die Sachse Vertriebs GbR

Wettbewerbsrecht
31.08.202025 Mal gelesen
Rechtsanwalt aus Berlin mahnt für die Sachse Vertriebs GbR wegen Verstößen gegen zwingende Vorgaben im Fernabsatz

Ein Rechtsanwalt aus Berlin vertritt die Interessen der Sachse Vertriebs GbR aus Marienberg. Diese vertreibt auf eBay Lebensmittel, insbesondere Nahrungsergänzungsmittel und Tee

Er verschickte eine Abmahnung wegen Verstößen gegen zwingende Vorgaben im Fernabsatz an eine Person, welche ähnliche Produkte vertreibt und somit in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu der Sachse Vertriebs GbR stehen würde.

Zu dem Inhalt der Abmahnung:

Der von der Abmahnung Betroffene habe gegen zwingende Vorgaben im Fernabsatz verstoßen. In der Abmahnung wird sich auf ein Beispiel bezogen, in dem der Abgemahnte ein Produkt unter der Bezeichnung " Lean | Stoffwecjel Komplex | Grüntee Extrakt | Detox | Entgiftung" bewirbt. Die Bezeichnung "Detox" ist nicht den gesetzlichen Vorgaben nach Art. 10 Abs. 1 HCVO entsprechend. Gesundheitsbezogene Angaben seien nur zulässig, wenn ein Nachweis nach anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen über die tatsächlich dem entsprechende Wirkung vorliegt. Dies sei bei dem Begriff "Detox" nicht der Fall.

Somit stünde der Sachse Vertriebs GbR ein Unterlassungsanspruch gem. §§8 Abs. 1, 3 UWG zu.

Forderungen der Abmahnung:

Der Rechtsanwalt fordert für die Sachse Vertriebs GbR die Einstellung des beanstandeten Verhaltens, sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ferner wird die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.