Euro 5 Fahrverbot Stuttgart: Was heißt das für meinen Diesel?!

Euro 5 Fahrverbote in Stuttgart - vermeidbar?!
27.07.2020147 Mal gelesen
Das erweiterte Dieselfahrverbot in Stuttgart kann wegweisend für weitere Städte sein. Wie es dazu kam und was sich seit kurzem geändert hat, erfahren Sie hier.

Seit dem 01.07.2020 gilt, trotz viel Streit im Vorhinein, grundsätzlich ein erweitertes Dieselfahrverbot in weiten Teilen Stuttgarts. Doch wie kam es dazu und was bedeutet dies für den Verbraucher? Worum ging es bei dem neusten Urteil des Verwaltungsgerichts und was hat dies mit der Corona-Pandemie zu tun?

Chronologischer Verlauf des Fahrverbots in Stuttgart

Bereits seit Januar 2019 sind flächendeckend Euro 4 Motoren bei Dieselfahrzeugen in Stuttgart verboten. Zudem gab es in gewissen Zonen bereits Beschränkungen für Euro 5 Modelle, sofern die Stickstoff Grenzwerte nicht eingehalten werden.

Grund dafür ist ein Luftreinhalteplan für die Stadt Stuttgart, welcher aufgrund von einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) von dem Verwaltungsgericht im Jahre 2017 festgelegt wurde.

Auslöser hierfür war, dass der Grenzwert von eigentlich 40 Mikrogramm Stickstoffbelastung pro Kubikmeter Luft um 13 Mikrogramm überschritten wurde.

Jedoch waren die bisherigen Fahrverbote nicht ausreichend, sodass Anfang 2020 eine Erweiterung der Maßnahmen beschlossen wurde. Seit dem 1.7.2020 sollte daher das Dieselfahrverbot für Euro 5 Motoren in Stuttgart ebenfalls eingeführt werden.

Betroffen von der Ausweitung der Dieselfahrverbote sind nun auch die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen.

Zwar hatte sich die Stadt selbst lange gegen die Umsetzung des Urteils gewehrt, jedoch wurde sie mit Ordnungsgeldern, wie beispielsweise 25.000 Euro schließlich zur Umsetzung überzeugt.

Aufschub des Fahrverbots? Ausnahmesituation Corona

Zunächst kam kurz die Hoffnung auf, dass möglicherweise das Corona Virus indirekt für so viel weniger Verkehrsaufkommen sorgt, dass die Überschreitung der Stickoxid Grenzwerte gar nicht mehr gegeben ist.

Denn die Diesel Fahrverbote könnten unverhältnismäßig sein, sofern der Grenzwert in Kürze auch so erreicht werden kann. Tatsächlich ging die Abgaswerte über Corona wegen des geringeren Verkehrs deutlich runter.

Jedoch hielt die Regierung an den Fahrverboten fest. Auch dies könnte möglicherweise unverhältnismäßig sein.

Insgesamt ist allerdings der Jahresdurchschnitt entscheidend. Somit kann erst am Ende des Jahres endgültig bestimmt werden, wie sich der Verkehr entwickelt hat. 

Grudsatzurteil zum "Reinhalteplan" setzt sich durch

Es gab im Vorhinein nicht nur eine große Debatte, sondern auch rechtlichen Streit.

Der Auslöser für die Fahrverbote war ursprünglich das Grundsatz Urteil des Verwaltungsgerichts von 2017 nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe. Diese klagten, weil eine zu hohe Emissionsbelastung in Stuttgart vorlag.

Wie bereits beschrieben wurde die Umsetzung des im Urteil festgelegten "Reinhalteplans" mit Ordnungsgeldern durchgesetzt.

Die Stadt beantragte zuletzt einen Aufschub der Umsetzung der Fahrverbote, weil sich die Gesamtsituation in Anbetracht des geringeren Verkehrsaufkommens während der Pandemie geändert hat. Dadurch muss man laut der Stadt erstmal abwarten, ob die Abgaswerte nicht auch ohne Fahrverbote bis Ende des Jahres ausreichend sinken.

Eine "große Umweltzone" muss geschaffen werden

Jedoch wurde die Eilklage des Landes Baden-Württembergs von dem Verwaltungsgerichtshof abgelehnt. Dem beantragten Aufschub wegen Schwierigkeiten bei der Prognose der Abgaswerte aufgrund der Corona-Pandemie wurde nicht stattgegeben.

Im ursprünglichen Urteil wurden die Fahrverbote als einzig ausreichende Option gesehen, die Abgaswerte einzuhalten. Möglicherweise ist dies unverhältnismäßig. Jedoch scheint auch die nächsthöhere Instanz dem ursprünglichen Urteil zuzustimmen.

Zudem gehe laut Gericht das vorherige Urteil nicht weit genug. Die Ausweitung der Gebiete sei nur ausreichend, wenn sie sich über das gesamte Stadtgebiet erstrecke. Also auf eine "große Umweltzone" statt der momentan vorgesehenen "kleinen Umweltzone".

Dieselfahrverbot bei Euro 5 Motoren - Das sollten Betroffene jetzt unbedingt unternehmen!

Ab dem 01.07.20 trat das Dieselfahrverbot für Euro 5 Diesel-Motoren grundsätzlich in Kraft.

Jedoch fehlen in weiten Gebieten Stuttgarts noch entsprechende Beschilderungen. Bis diese stehen, kann die Einhaltung des Verbots weder überprüft, noch ein Verstoß bestraft werden.

Laut offiziellen Aussagen sollen diese voraussichtlich bis September aufgestellt werden

Das bedeutet für den Verbraucher zwar noch eine Schonfrist, allerdings werden jetzt schon Kontrollen zu den bisher verbotenen Euro 4 Motoren verstärkt.

Schadensersatz: Zwei Möglichkeiten für Dieselfahrer

Mögliche zivilrechtliche Ansprüche der Verbraucher:

a) Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises

oder

b) Schadensersatzforderung wegen der eingeschränkten Nutzung und Wertverlust des Fahrzeugs

Dieses Dieselfahrverbot könnte nur der Anfang sein. Da die Deutsche Umwelthilfe sehr aktiv ist und regelmäßig weitere Städte und Kommunen verklagt, könnten noch einige Dieselfahrverbote in ganz Deutschland folgen. Wenn Sie dem vorgreifen wollen und Ihren Diesel frühzeitig abgeben wollen, lassen Sie sich über Rückgabe und Schadensersatz von uns beraten! Wir klären Sie über Ihre Rechte auf und holen für unsere Mandanten das bestmögliche heraus.