Vorteile und Nachteile der sogenannten Internet-Scheidung oder Online-Scheidung

Transportrecht
16.11.20053220 Mal gelesen

In den letzten Jahren häuft sich die Werbung mit dem Angebot einer sog. Internet- oder Onlinescheidung.

  

Diese Ausdrücke sind irreführend, da hier keine Scheidung über das Internet angeboten wird. Eine Scheidung über das Internet gibt es nämlich nicht. Es wird aber bei den Interessenten zumindest zunächst der Eindruck erweckt, es könne eine Scheidung über das Internet schneller und preiswerter durchgeführt werden.

  

Schnell stellt sich jedoch für den aufmerksamen Leser entsprechender Werbungen heraus, dass der einzige Vorteil der sog. Online- oder Internet-Scheidungen darin besteht, dass der Mandant sich den Gang zum Rechtsanwalt ersparen kann, weil er diesem die benötigten Informationen übers Internet und - zumindest noch die Vollmacht - per normaler Post zukommen lassen kann.

  

Dieser vermeintliche Vorteil ist aber recht fragwürdig, da sich derjenige, der sich auf diese Weise den Gang zum Anwalt sparen will, kein persönliches Beratungsgespräch über die Scheidung und die Scheidungsfolgen mit seinem Anwalt führt. Er lässt sich so entsprechende Informationen zur Scheidung, die er sonst in einem anwaltlichen Beratungsgespräch ohne zusätzliche Kosten erhält, entgehen oder er muß sie sich anders beschaffen. 

  

Was sich die Mandanten bei der Wortwahl "Online- oder Internet-Scheidung" am ehesten versprechen, dass sie nicht zu einem Gerichtstermin müssen, ist jedenfalls nicht der Fall, da beide Parteien persönlich vom Gericht angehört werden. Auch der angepriesenen Kostenvorteil, durch die anwaltliche Vertretung nur eines Ehegatten ( bei interner Teilung der Kosten für den einen Anwalt ), besteht unabhängig davon, ob man seinem Anwalt vor dem Scheidungstermin persönlich kennenlernt oder - wenn überhaupt - erst im Scheidungstermin sieht. Nicht selten  lassen sch " Online- oder Internet-Scheidungen " anbietende Anwälte nämlich von Kollegen vertreten, um nicht weite Wege zu den örtlich zuständigen Familiengerichten auf sich nehmen zu müssen.

  

Daniel Höller

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht