Corona-Soforthilfe: Wie widerspreche ich einem Rückforderungsbescheid?

Corona-Soforthilfe: Ist eine Rückforderung empfangener Leistungen zu befürchten
07.04.20227125 Mal gelesen
Coronahilfe Antrag wird zurückgefordert? Die TOP 5 Fehler, beim Widerspruch des Rückforderungsbescheids und wie man sie vermeidet: Antrag und Muster.

Corona-Soforthilfe: Ist eine Rückforderung empfangener Leistungen zu befürchten?

Die häufigsten Gründe, die zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen verpflichten

Die Corona-Soforthilfe der Länder und des Bundes ist zwar im Grunde ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, aber unter bestimmten Bedingungen, kann dieser Zuschuss zurückgefordert werden. Die Leistungsberechtigung ist abhängig vom Bestehen der Förderungsvoraussetzungen. Sind diese von vornherein nicht vorhanden oder stellt sich später heraus, dass sie nicht vorhanden sind, kann dies zur Rückforderung des erhaltenen Geldes führen.

1. Auskunft über Einnahmen und Ausgaben

Die während des Förderzeitraums tatsächlich entstandenen Einnahmen und Ausgaben sind von den Antragstellerinnen und Antragstellern an das Förderinstitut zurückmelden. Sie erfüllen damit bestimmte Hinweis- und Mitteilungspflichten, zu denen sie im Rahmen des Subventionsverfahrens verpflichtet wurden. So ist darüber Auskunft zu geben, wenn der geschätzte Umsatzausfall nach oben oder unten abweicht. Übersteigt etwa der Umsatz eines Unternehmens ein Viertel der im Antrag angegebenen Einnahmen, muss es dies der Förderstelle melden. Auch Informationen über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Auflösung des Unternehmens und der Bezug von weiteren Corona-Nothilfen oder Kurzarbeitergeld im Förderzeitraum müssen der Förderstelle bereitgestellt werden. Die Frist zu Rückmeldung dieser Informationen muss dabei dringend eingehalten werden. Andernfalls können der sofortige Widerruf des Genehmigungsbescheids und die damit verbundenen Verpflichtung zur Rückzahlung der Förderung folgen.

2. Erfolgreicher Widerspruch bedarf guter Begründung

Wird der Genehmigungsbescheid widerrufen, kann zur Vermeidung einer Erstattung Widerspruch eingelegt werden. Neben der einmonatigen Widerspruchsfrist muss jedoch auch die richtige Form eingehalten werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Förderstelle einzulegen bzw. einzureichen. Eine Übermittlung in elektronischer Form ist nur unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 126a BGB möglich. Daher kann der Widerspruch nicht mittels einfacher E-Mail erfolgen. Der Widerspruch ist zwingend zu begründen, die Leistungsberechtigung des Antragstellers glaubhaft zu machen und auf die Argumentation des Förderinstituts einzugehen. Für einen erfolgreichen Widerspruch empfehlen wir, den Genehmigungsbescheid vorher zu prüfen und den Widerspruch von einem erfahrenen Anwalt erstellen zu lassen.

3. Falschangaben führen zur Rückforderung

Falsche oder unvollständige Angaben in einem Förderantrag können zu einer Rückzahlungsforderung führen. Bei Leistungsbezug, der auf falschen Angaben fußt, ist mit einer vollständigen Rückerstattung zu rechnen. Zudem birgt die Verwendung unrichtiger Daten immer auch die Gefahr, sich wegen Subventionsbetrugs strafbar zu machen. Stellt sich nachträglich heraus, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung nicht vorlagen oder der zuerkannte Betrag nicht rechtmäßig war, sind die Angaben gegenüber der Förderstelle zu berichtigen, ansonsten ist auch in diesem Fall mit einer teilweisen oder vollständigen Erstattungsforderung zu rechnen.

 

4. Tätigkeit im Haupterwerb ausgeübt?

Ein weiterer häufig in Widerrufs- und Rückforderungsbescheiden genannter Grund ist, dass die subventionierte Tätigkeit nicht im Haupterwerb ausgeübt wurde. Eine Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden pro Woche der geförderten Tätigkeit zugrunde liegen und 51 % der Einnahmen müssen aus dieser Tätigkeit stammen. Zuwendungen werden zurückgefordert, wenn der Subventionsgeber den entsprechenden Tätigkeitsumfang nicht erkennt und der Ansicht ist, dass die Tätigkeit nicht der Haupterwerbstätigkeit entspricht.

 

5. Geld darf nur für Erhalt der wirtschaftlichen Existenz eingesetzt werden

Geld aus Corona-Soforthilfe-Programmen darf nur für den Erhalt der eigenen wirtschaftlichen Existenz eingesetzt werden. Für den privaten Lebensunterhalt darf das Geld indessen nicht verwendet werden. Dies kann eine Rückforderung der Subvention nach sich ziehen.

 

Wichtig: Versicherungsleistungen werden mitberechnet

Die Corona-Soforthilfen wurden ins Leben gerufen, um etwaige Liquiditätsengpässe bei betroffenen Unternehmen zu überbrücken. Das bedeutet, dass der Anspruch auf Leistungen immer einen Einkommensausfall während des Förderzeitraums voraussetzt, der die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens gefährdet. Die Verluste dürfen jedoch nicht auf andere Weise ausgeglichen worden sein. Wenn während des Förderzeitraums mehr Geld einging, als aufgrund des Förderungsantrags tatsächlich benötigt wurde, liegt eine sogenannte Überkompensation vor, die zur Rückzahlung des Geldes verpflichtet. Versicherungsleistungen oder andere Entschädigungen können auch eine solche Überkompensation begründen, da sie in die Berechnung Einnahmen und Ausgaben mit einfließt und so eine (Teil-)Rückzahlung begründen.

 

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Sollten Sie sich unsicher bezüglich der Rechtmäßigkeit des Widerrufs- und Rückforderungsbescheid oder Zweifel am Vorliegen einer Überkompensation haben, empfehlen wir die zeitnahe Konsultierung eines Anwalts. Unsere Kanzlei steht Ihnen bei allen rechtlichen Fragen rund um das Thema Corona-Soforthilfen kompetent und persönlich zur Seit und berät Sie umfassend in Ihrem individuell gelagerten Fall.

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Quellen

Ich soll meine Corona-Soforthilfe zurückzahlen?! Was tun bei Rückforderung?

FAQ-zur-Überkompensation-Mitteilungsverordnung.pdf

https://rechtsanwaltkaufmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht/coronahilfe-top-5-fehler-beim-widerspruch-gegen-rueckforderungsbescheid