Das SG Dessau-Roßlau hat einen Beitragsbescheid aufgehoben, worin die Deutsche Rentenversicherung Bund Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 99.783,92 EUR für die Beauftragung eines vermeintlich scheinselbstständigen Subunternehmers im Anschluss an eine Betriebsprüfung nachgefordert hatte.
Müssen Beiträge sofort gezahlt werden, wenn die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin ein abhängiges und damit versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis feststellt?
Der Mensch ist manchmal etwas zu sehr auf seinen persönlichen Vorteil aus. Die Einhaltung von Vorschriften ist dann für ihn Luxus: Das muss auch ohne Paragrafen gehen. Zumindest bis zu dem Zeitpunkt, wo Recht und Gesetz wieder gebraucht werden, weil der legale Vorteil größer als der illegale ist.
Der Bund fürs Leben – sprich: Ehe – ist nüchtern betrachtet eine Versorgungsgemeinschaft. Die ersten Jahre sind mit Kindererziehung und Arbeit gefüllt. Das letzte Viertel heißt „Ruhestand“. Stirbt ein Ehegatte, bekommt der andere eine Witwer-/Witwenrente. Und nach einer Wiederheirat gleich zwei?
Wer Scheinselbstständige beschäftigt, muss mit erheblichen Beitragsnachforderungen zur Sozialversicherung und ggf. einer Bestrafung rechnen. Diese Gefahr ist mittlerweile weitgehend bekannt und in gewissem Rahmen sogar berechenbar. Es gibt aber versteckte Risiken.