OLG Dresden: Spieler erhält Verlust aus Online-Sportwetten zurück

Online-Glücksspiel
13.06.202324 Mal gelesen
Rückzahlungsanspruch des Spielers erstmals durch ein Oberlandesgericht bestätigt

München, 13.06.2023. Bei Online-Sportwetten haben Spieler viel Geld verloren. Sie haben gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen. Das hat nun auch erstmals ein Oberlandesgericht bestätigt. Mit Urteil vom 31. Mai 2023 entschied das OLG Dresden, dass die Betkick Sportwettenservice GmbH (Betano) einem Spieler seine Verluste in Höhe von knapp 12.000 Euro vollständig ersetzen muss, weil sie nicht über die nötige Lizenz verfügte, um Online-Sportwetten in Deutschland anbieten zu dürfen.

 

„Das Urteil des OLG Dresden ist absolut wegweisend für weitere Klagen gegen Anbieter von Online-Sportwetten. Es ist davon auszugehen, dass andere Gerichte dieser Entscheidung folgen werden. Die Chancen, Verluste aus illegalen Online-Sportwetten zurückzuholen, sind mit der Entscheidung des OLG Dresden noch einmal deutlich gestiegen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

 

Aufgrund der weit verbreiteten Werbung für Online-Sportwetten sind viele Spieler davon ausgegangen, dass es sich um legale Angebote handelte. Dem war aber häufig nicht so. Denn Sportwetten im Internet fallen unter Online-Glücksspiele und die waren in Deutschland gemäß Glücksspielstaatsvertrag bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich verboten. Die Bundesländer hatten zwar die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Über eine solche Konzession hat die Beklagte in dem Zeitraum, in dem der Kläger seine Wetten abschloss, aber nicht verfügt.

 

Der Kläger hatte zwischen Oktober und Dezember 2018 über die Webseite Betano an Online-Sportwetten teilgenommen. Betreiberin des Portals ist die beklagte Betkick Sportwettenservice GmbH aus Österreich. Unterm Strich hatte der Kläger fast 12.000 Euro bei den Sportwetten verloren und forderte das Geld von der Beklagen zurück.

 

Seine Klage hatte in zweiter Instanz am OLG Dresden Erfolg. Die Beklagte habe mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Für Sportwetten sei zwar eine Befreiung von dem Verbot möglich gewesen, über eine solche Genehmigung habe die Beklagte im Jahr 2018 jedoch nicht verfügt. Die abgeschlossenen Wettverträge seien daher nichtig und der Kläger habe Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste, so das OLG.

 

Dem Argument der Beklagten, dass sie bereits eine Konzession beantragt hatte, erteilte das OLG Dresden eine Absage. Denn das Veranstalten von Online-Sportwetten habe nach dem Glücksspielstaatsvertrag zwingend die Erteilung einer Konzession vorausgesetzt. „Solange diese nicht erteilt war, bestand das grundsätzliche Verbot fort. Das bloße Recht auf die (künftige) Erteilung einer Konzession kann im Verhältnis zum Spielteilnehmer aus dem verbotenen kein erlaubtes Online-Wettspiel machen“, stellte das OLG Dresden klar.

 

Weiter führte das Gericht aus, dass das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag dem Schutz der Spieler und der Suchtprävention diene. Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er an illegalen Online-Sportwetten teilgenommen hat. Es sei nicht erkennbar, dass er das Verbot kannte und auch die Beklagte habe nicht das Gegenteil dargelegt“, so das OLG Dresden, das die Revision zum BGH zugelassen hat.

 

„Das Verbot von Online-Glücksspielen wurde zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter zwingend eine in Deutschland gültige Lizenz haben. Spieler haben daher nach wie vor gute Möglichkeiten, ihr verloren geglaubtes Geld zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/ 

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de  Web: www.cllb.de