Eine erste Welle von derartigen Korrekturschreiben wurde von der Nürnberger im Juli - also mitten in den Sommerferien - verschickt. Jetzt - kurz vor Weihnachten - ist die Gelegenheit offenbar wieder günstig und eine neue Welle rollt.
In den letzten Tagen haben uns diverse Betroffene kontaktiert und mitgeteteilt, dass sie gleichlautende Schreiben erhalten haben, in denen über das Widerrufsrecht für einen zwischen 1994 und 2007 abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag "vorsorglich" erneut belehrt wird.
Durch diese wohl erstmals korrekte Belehrung beginnt die Widerrufsfrist von 30 Tagen zu laufen. Nach Ablauf der Frist ist ein Widerruf nicht mehr möglich.
Wir raten allen Empfängern solcher Schreiben, aber auch allen anderen Inhabern von Lebensversicherungen aus der Zeit von 1994 bis 2007 dringend, sich die Frage zu stellen, ob ein Widerruf nicht die wirtschaftlich deutlich bessere Alternative zu einer Fortsetzung des Versicherungsvertrages darstellt.
Auf der Grundlage aktueller Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs können sämtliche Beiträge sowie Zinsen hierauf zurückgefordert werden, wenn der Widerruf erfolgt. Die Versicherung darf hiervon nur geringe Abzüge für den Versicherungsschutz vornehmen.
Nähere Informationen zur Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen finden Sie auf unserem Informationsportal www.lebensversicherung-rückabwicklung.de - u.a. erfahren Sie dort:
- ob die Rechtsschutzversicherung einen solchen Fall decken muss
- wie Sie die Rendite einer Lebensversicherung online berechnen können
- welche aktuellen Entscheidungen es zu diesen Fragen es gibt
Darüber hinaus bieten wir eine kostenlose Vorprüfung Ihres Vertrages an und stellen online ein kostenloses Musterschreiben für einen Widerruf zur Verfügung.