Verwertbarkeit eines heimlichen Vaterschaftstests
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Ein gerichtliches Abstammungsgutachten kann auch dann verwertbar sein, wenn es wegen eines heimlichen Vaterschaftstests erstellt worden ist.
Abstammungsuntersuchungen, die ohne Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter vom vermeintlichen Vater durchgeführt werden, sind grundsätzlich nicht als Beweis vor Gericht verwertbar. Dies führt nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs allerdings nicht dazu, dass ein vom Gericht selbst veranlasstes Abstammungsgutachten ebenfalls unverwertbar wird.