Selbstanzeige: Wann gilt Steuerhinterziehung als entdeckt?
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Die Selbstanzeige kann bei Steuerhinterziehung vor einer Verurteilung schützen. Dazu muss sie aber rechtzeitig gestellt werden. Die Frage: Wann gilt Steuerhinterziehung als entdeckt?
Steuerhinterziehung: Finanzausschuss macht Weg für Verschärfung der Selbstanzeige frei
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Der Finanzausschuss hat den Weg für die geplanten Verschärfungen der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung frei gemacht. Er stimmte dem Gesetzesentwurf am 3. Dezember 2014 zu.
ARNDT | Steuerberater/Rechtsanwalt: Verschärfung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ab 2015
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Rechtsanwälte für Selbstanzeigen erleben derzeit, dass die Welle der Nachdeklarationen nicht abreißt. Insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Änderungen der Selbstanzeige ab 2015 sollte über eine kurzfristige Beratung durch den Fachanwalt für Steuerrecht/Steuerberater nachgedacht werden.
Steuerhinterziehung: EU vereinbart umfassenden Informationsaustausch
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Für Steuerhinterzieher wird die Luft innerhalb der EU immer dünner. Die EU-Finanzminister vereinbarten jetzt einen umfassenden Informationsaustausch unter den nationalen Steuerbehörden.
Steuerhinterziehung: Kabinett entscheidet im September über schärfere Regeln für Selbstanzeige
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Im September will das Kabinett über einen Gesetzentwurf entscheiden, der eine deutliche Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung vorsieht.
Behörden lehnen strafbefreiende Selbstanzeigen nach Kauf der Steuer-CD ab
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Seit das Land Nordrhein-Westfalen Anfang August diesen Jahres zwei weitere Steuer-CDs aus der Schweiz angekauft haben soll, seien die Zahlen der Selbstanzeigen in die Höhe geschnellt. Nun gab es erste Meldungen über die Zurückweisung dieser Selbstanzeigen.
Kunden der Credit Suisse im Fokus der deutschen Steuerfahndung
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Steuerfahnder sollen vereinzelt Wohnungen und Häuser deutscher Bankkunden der schweizerischen Großbank Credit Suisse durchsucht haben. Mit Hilfe von Scheinversicherungen seien dem deutschen Fiskus mehrere Milliarden Euro vorenthalten worden.
Restschuldbefreiung trotz Steuerhinterziehung
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Grundsatz:
Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung werden von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Dies bedeutet, dass einem die Restschuldbefreiung nicht hilft, wenn die Schulden, die man angehäuft hat, auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruhen.
Der BFH hatte nun Folgendes zu entscheiden:
Der Schuldner war wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt worden.