„Besonderheiten deutsch-amerikanischer Erbschaften und Nachlässe“
5235 Mal gelesen
Amerikanisches Nachlassverwaltungsrecht und amerikanisches Nachlassverfahren ("Probate Law", "Probate Proceedings", "Administration Proceedings") sowie amerikanisches Erbrecht ("Estate Law") unterscheiden sich fundamental vom deutschen Erbscheinsverfahrensrecht und vom deutschen Erbrecht.