Private Unfallversicherung: Unfall ohne Zeugen
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Bei einem nicht von Zeugen beobachteten Unfall kommt neben der Schilderung des Verunfallten insbesondere der Behandlungsdokumentation erhebliche Bedeutung zu.
Darf die Private Unfallversicherung die Leistung zweimal kürzen?
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Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 18.01.2017- BGH IV ZR 481/15
Leistungskürzung ist möglich A) wegen Vorinvalidität und zusätzlich B) wegen Krankheit
Rechtsanwältin
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Vom Unfall zur Versicherungsleistung
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Ursachenzusammenhang zwischen Unfallereignis und eingetretener Gesundheitsbeeinträchtigung.