Reise-Rücktrittskosten-Versicherung /Reiseabbruch-Versicherung und die "unerwartet schwere Erkrankung"
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Beide Versicherungen kommen zwar auch zum Tragen bei schwerer Unfallverletzung,Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, gravierendem Eingentumsschaden durch Feuer und Straftat eines Dritten, Arbeitsplatzverlust und Arbeitsaufnahme sowie Tod. Die Gerichte müssen sich aber regelmäßig mit dem weiteren die Versicherungsleistungen auslösenden Ereignis, der "unerwartet schweren Erkrankung" auseinandersetzen.
Insbesondere dass die Gesundheitsbeeinträchtigung plötzlich aufgetreten sein muss, bereitet gerade auch bei chronischen Erkrankungen erhebliche Schwierigkeiten.
Rechtsanwalt
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