Reservierungsvereinbarungen über den Grundstückserwerb formlos wirksam?
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Übersteigt der Anzahlungsbetrag 10 % der üblichen Maklercourtage besteht ein unzulässiger Erwerbsdruck auf den Kaufinteressenten. Die Reservierungsvereinbarung zur Absicherung eines Grundstückskaufvertrag ist damit ebenso formbedürftig nach § 311 b I BGB wie der Kaufvertrag selbst.
Bereits erfolgte Anzahlungen auf den Kaufpreis sind dem Kaufinteressenten zurückzuzahlen, da es an der Formwirksamkeit des Vertrages fehlt.