Arbeitsrecht Köln / Bonn: Betriebsrat hat Recht auf Smartphone
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Welche Sachmittel und Technik der Betriebsrat für seine Arbeit verlangen kann, hängt vom Einzelfall ab – und auch davon, wie gut der Betriebsrat seinen Bedarf begründet.
Das Betriebsverfassungsrecht stellt die grundlegende Regelung bezüglich des Mitbestimmungsrechtes des Arbeitnehmers in seinem Betrieb dar. Hier werden die Informations-, Anhörungs-, Beratungs-, Widerspruchsrechte geregelt. So ist zum Beispiel der Betriebsrat vor jeder Kündigung (§ 102 BetrVG) oder im Rahmen von Einstellung und Bildungsmaßnahmen anzuhören. Somit hängen einige Maßnahmen des Arbeitgeber, zur ihrer Wirksamkeit, von dessen Zustimmung ab.