Industrie- und Universitätsstadt im Herzen des Ruhrgebiets
Bochum rief sich in den vergangenen Jahren als ein über die Grenzen des Ruhrgebietes und auch die Grenzen Deutschlands hinaus umkämpfter Standort der Automobilindustrie in Erinnerung - die einst auch als Auffangbecken für Arbeitskräfte aus der darbenden Montanindustrie etabliert wurde. Darüber hinaus gründete das Land Nordrhein-Westfalen bereits im Jahre 1962 im Rahmen des Strukturwandels die Ruhr-Universität-Bochum, womit in Bochum die erste Neugründung einer Universität in der noch jungen Bundesrepublik stattfand. Seit dieser Zeit siedeln sich dort immer mehr mittelständische Firmen im Technologiebereich wie im Dienstleistungssektor an. Seiner Größe mit etwa 360.000 Einwohnern entsprechend ist Bochum Standort mehrerer Gerichte wie einer Staatsanwaltschaft. Bekannt geworden ist letztere u.a. durch viele spektakuläre Ermittlungen im Zusammenhang mit den sogenannten Steuer-CDs. Während das sogenannte „materielle Strafrecht“, das definiert, was z.B. unter dem Straftatbestand des „Diebstahls“ oder des „Totschlags“ zu verstehen ist, vergleichsweise wenige Überraschungen bereithält, sind vor allem Fragen des Strafprozesses heikel, umstritten und nicht selten für das Ergebnis des Verfahrens entscheidend - beispielsweise die Frage, ob eine illegal abhandengekommene „Steuer-CD“ als Beweismittel zulässig sein kann.
Die Zuständigkeit im Strafrecht innerhalb der ersten Instanz
Kommt es zu einer Anklage, übernimmt das zuständige Gericht von der im Vorfeld ermittelnden und die Anklage erhebenden Staatsanwaltschaft die Leitung des Verfahrens. Bei welchem Gericht das Hauptverfahren eröffnet wird, zeigt bereits - grob formuliert - die von Seiten der Anklagebehörde bzw. des Gerichts erwartete Strafhöhe an. Sind im Falle einer Verurteilung mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten, sind regelmäßig die Strafkammern des Landgerichts zuständig, ansonsten das Schöffengericht am Amtsgericht. Sollten nicht mehr als zwei Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten sein, leitet ein Strafrichter allein das Hauptverfahren. Die Staatsanwaltschaft übernimmt in der Hauptverhandlung die Rolle des Anklägers. Der Angeklagte muss sich am Landgericht von einem Strafverteidiger vertreten lassen, kann dies am Amtsgericht aber auch selbst tun. Angesichts der zahllosen rechtlichen und prozesstaktischen Fehler, die einem Angeklagten im Fall der unberatenen Selbst-Verteidigung unterlaufen können, beispielsweise bei der Frage nach der Zulässigkeit von Beweismitteln oder der rechtlichen Würdigung ihrer Beweiskraft, wird regelmäßig die Vertretung durch einen im Strafrecht kundigen Rechtsanwalt zu empfehlen sein, der die „Sprache des Gerichts“ spricht. Hier auf anwalt24.de ist ein im Strafrecht tätiger Rechtsanwalt für Bochum zu finden.