Hannover - Messestadt mit dem weltweit größten Messegelände
Als Landeshauptstadt von Niedersachsen ist Hannover ein politisches, kulturelles und wirtschaftliches Zentrum. Neben einigen Industrieunternehmen hat auch eine Vielzahl von Dienstleistungsunternehmen Hannover als Standort ausgewählt. Darunter finden sich Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister, aber auch Energieversorgungsunternehmen sowie Touristikkonzerne. Eine eigens ins Leben gerufene Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft der Stadt und der Region Hannover fördert außerdem die Gründung, die Ansiedlung und das Wachstum von Unternehmen an diesem Wirtschaftsstandort. Hannover hat sich als Messestadt mit einer Anzahl internationaler Leitmessen sowie mit dem weltweit größten Messegelände einen Namen gemacht. Regelmäßig finden hier über 50 nationale und internationale Messen statt, die von der Deutschen Messe AG veranstaltet werden. Das Kürzel AG steht für Aktiengesellschaft, bei der es sich um eine Rechtsform im Gesellschaftsrecht handelt.
Die Aktiengesellschaft als Rechtsform im Gesellschaftsrecht und ihre Organe
Gleichsam das rechtshistorische Skelett der Aktiengesellschaft ist der Verein, bei dem es sich ebenfalls um eine Rechtsform im Gesellschaftsrecht handelt. Während der Verein von Gesetz wegen nur aus zwei Organen besteht, verfügt die Aktiengesellschaft nach dem Aktiengesetz regelmäßig über drei Organe. Die Leitung der Aktiengesellschaft obliegt dem Vorstand, das Kontrollorgan ist der Aufsichtsrat, während in der Hauptversammlung die Aktionäre ihre Rechte ausüben. Die Zusammensetzung des Vorstands einer Aktiengesellschaft wird durch die Satzung und verschiedene Mitbestimmungsgesetze festgelegt. Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder basiert auf der Satzung, dem Aktiengesetz und verschiedenen Mitbestimmungsgesetzen. Aufgabe des Vorstands ist einmal die Geschäftsführung, außerdem vertritt er die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Die Vorstandsmitglieder müssen nicht zwingend Aktionäre sein und sind es auch regelmäßig nicht, was dem sogenannten Grundsatz der Fremdorganschaft entspricht. Die Bestellung der Vorstandsmitglieder und des Vorstandsvorsitzenden erfolgt durch den Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre. Im Gegensatz zur Schweiz, wo die Aktiengesellschaft auch im Mittelstand eine beliebte Unternehmensform ist, bevorzugen deutsche Unternehmensgründer bei Wahl einer Kapitalgesellschaft die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Wer sich intensiv beispielsweise über die haftungsrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Grundfragen oder über eine bestimmte Rechtsform im Gesellschaftsrecht informieren möchte, kann dies bei einem auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Hannover tun, den man hier auf anwalt24.de findet.