Oligopol
BT-Drs. 19/23492 (zu den im Januar 2021 in Kraft getretenen Änderungen des GWB)
Als Oligopol wird die Marktbeherrschung (siehe den Beitrag "Kartellrecht") durch nur wenige Anbieter bezeichnet (bei nur zwei Anbietern: Duopol).
Gemäß § 19 GWB ist die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oder mehrere Unternehmen verboten.
Eine der Gefahren eines Oligopols ist eine direkte Preisabsprache der Anbieter zum Nachteil des Kunden.
http://www.bundeskartellamt.de
Berg/Mäsch: Deutsches und Europäisches Kartellrecht, Kommentar; 4. Auflage 2021
Langen/Bunte: Kartellrecht. Kommentar; 14. Auflage 2021
Kurz: Zum Nachweis aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen im Oligopol; Recht der Internationalen Wirtschaft - RIW 1995, 186
Quack: Zur Anwendbarkeit der Fusionskontrollverordnung auf Oligopolsachverhalte; Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht - GRUR 1998, 295