Auftrag - Schadensersatzpflicht
Normen
Information
Der Auftraggeber hat nach § 671 Abs. 2 BGB gegen den Beauftragten einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, wenn der Beauftragte das Auftragsverhältnis kündigt, ohne dass der Auftraggeber für die Besorgung des Geschäfts anderweitig Fürsorge treffen kann.
Siehe auch