Betriebliche Altersversorgung im Insolvenzfall als Geschäftsführer

Betriebliche Altersversorgung im Insolvenzfall
05.05.202267 Mal gelesen
ACHTUNG: Was passiert mit meiner betrieblichen Altersversorgung in der Insolvenz als Geschäftsführer? Droht die Pfändung der Altersvorsorge?

Kann ein Insolvenzfall Einfluss auf Ihre Altersvorsorge als Gesellschafter/Geschäftsführer haben?

Falls Sie zur selben Zeit Gesellschafter sind und die Geschicke Ihrer GmbH als Geschäftsführer leiten, ziehen Sie nicht nur Vorteile von der gesellschaftsrechtlichen Haftungsbeschränkung der GmbH, sondern oft auch zusätzlich von einer betrieblichen Altersvorsorge. Eine solche betriebliche Altersvorsorge wird über die GmbH in Form von Versicherungsaufbauleistungen bewirkt und wird zur Zeit des Renteneintritts dem begünstigten Geschäftsführer übertragen. 

 

Wie verhält sich die betriebliche Altersvorsorge im Insolvenzfall?

Sollten allerdings Gläubiger auf das Vermögen der GmbH zugreifen, ergeben sich hierbei viele Schwierigkeiten. Dies ist primär in der Insolvenz durch die rückwirkenden Anfechtungsmöglichkeiten der Fall. Die auf den Namen der GmbH abgeschlossenen Produkte der betrieblichen Altersvorsorge sind in dem Fall grundsätzlich diesem Zugriff ausgeliefert.

 

Welche Risiken bringt die betriebliche Altersvorsorge?

Aus der betrieblichen Altersvorsorge ergeben sich neben vielen Vorteilen auch bestimmte Risiken, welche besonders darin bestehen, dass das Altersversorgungskapital, das über die GmbH aufgebaut wurde, für den Geschäftsführer im Falle einer Insolvenz der GmbH vom Insolvenzverwalter abgeschöpft werden darf.

Wird die Anwartschaft respektive der Betrag lediglich an den Geschäftsführer verpfändet, so ist es dem Insolvenzverwalter möglich, die Pfändung zu widerrufen. 

Letztlich sollten Sie im Rahmen einer geeigneten Lösung und Insolvenzsicherung nicht auf den Beistand eines qualifizierten Rechtsanwalts verzichten. 

 

Haben auch Geschäftsführer einen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge?

Angesichts eines ausreichenden Schutzes der betrieblichen Altersversorgung ist für Arbeitnehmer im Insolvenzfall des Arbeitgebers ein Pensions-Sicherungsverein auf Gegenseitigkeit eingerichtet. Dieser soll als Insolvenzsicherung nach § 7 I BetrAVG den fehlenden Betrag bis zu einer bestimmten Grenze füllen. Geschäftsführern der GmbH stellen jedoch keine Arbeitnehmer dar und werden von dieser Schutzregelung der Altersvorsorge somit nicht erfasst. Als Konsequenz sind andere Maßnahmen notwendig, die sich dafür eignen, deren Ansprüche pfändungs- und insolvenzfest zu machen. 

 

Brauchen Sie als Geschäftsführer Hilfe bei der betrieblichen Altersvorsorge?

Diese Fragen steuerlicher, rechtlicher und kautelarjuristischer Natur, welche mit der betrieblichen Altersvorsorge und Insolvenzsicherung zusammenhängen, sind nicht nur sehr komplex, sondern auch stets einzelfallbezogen zu lösen. In Anbetracht des enormen Stellenwertes des letzten Lebensabschnittes sollten diese daher sorgfältig gestaltet sein. Kontaktieren Sie uns, wir stehen Ihnen sehr gerne mit unserer Expertise zur Seite. 

 

Quellen