Schreiben Mahnung der Riverty Services GmbH - Back in Flow Inkasso

Inkasso Forderungseinzug
28.02.2024704 Mal gelesen
Haben auch Sie ein Schreiben, eine E-Mail oder gar einen Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid der Inkassogesellschaft Riverty Services GmbH erhalten?

Erhalten Sie Schreiben von der Inkassogesellschaft Riverty Services GmbH? 

Wird Ihnen gegenüber eine angebliche Forderung von der Riverty Services GmbH behauptet? 

Was sollten Sie jetzt tun?

 

Haben Sie auch eine E-Mail oder anderweitige Post von der Inkassofirma Riverty Services GmbH erhalten? Wir helfen und erklären, wie man reagiert.

 

Die Inkasso-Gesellschaft bewirbt Ihre Leistungen eigens mit dem Zusatz "Back in Flow". Es soll hier anscheinend wohl angedeutet werden, dass von der Riverty für die Kunden dieses Inkasso-Unternehmens Forderungen erfolgreich geltend gemacht werden.

 

Diese Verfahren stammen zumindest teilweise aus früheren Inkassoverfahren, die früher unter dem Namen Paigo GmbH als Inkassounternehmen betrieben wurden. Aktuell ist uns nicht klar, warum ein Wechsel oder eine Umfirmierung stattfand. Auf Ihrer Website gibt die Paigo GmbH zumindest auch Informationen über diese Umstellung preis:

"Paigo" wird Teil von Riverty und tritt von nun an als Riverty Services GmbH auf. Als Riverty Back in Flow arbeiten wir zukünftig daran, Menschen noch umfassender und nachhaltiger dabei zu unterstützen, ihr finanzielles Gleichgewicht zu finden oder zurückzugewinnen."

 

Falls Sie bereits Abkommen mit der Paigo GmbH getroffen haben, könnten Sie diese auch mit der Riverty Services GmbH halten. Jedoch müsste dies überprüft werden!

 

 

Auf der Webseite der Riverty Services GmbH wird darüber berichtet:

 

  "Was bleibt?

Ihr Aktenzeichen bleibt gleich.

Bereits geschlossene Vereinbarungen bleiben natürlich bestehen.

Erteilte SEPA-Mandate sind weiterhin gültig. Für das Online-Portal nutzen Sie wie gewohnt die vorhandenen Zugangsdaten.

Was ändert sich für Sie?

Der Name unseres Unternehmens ändert sich zu Riverty Services GmbH.

Beachten Sie den neuen Namen bitte bei Banküberweisungen.

Bei SEPA-Einzügen steht nun unser neuer Name."

 

In der Regel muss bei vermeintlichen Forderungen und Inkassoverfahren jeder Art zunächst die behauptete Forderung geprüft, gegebenenfalls bestritten und unter Umständen weitere rechtliche Maßnahmen ergriffen werden.

 

Es ist wichtig, dass Sie sich nicht vorschnell von einem Schreiben einer Inkassofirma beeinflussen lassen. Zunächst sollten zusätzliche Informationen gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz eingeholt und überprüft werden, insbesondere in Bezug auf die möglichen Forderungen. Es könnte auch sachdienlich sein, eine Information gemäß Art. 15 der Datenschutzgrundverordnung einzufordern.

 

Es gibt möglicherweise Möglichkeiten, die geltend gemachten Ansprüche oder Verträge abzulehnen oder anzufechten, je nach Situation.


ACHTUNG: Fall Sie einen Mahnbescheid oder gar einen Vollstreckungsbescheid erhalten haben, gilt es, schnell zu handeln und unbedingt die gesetzten Fristen zu beachten. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass die vermeintliche Forderung rechtskräftig wird und vollstreckbar sein könnte.

 

Wir helfen Ihnen!

 

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Blog-Beitrag über die Riverty Services GmbH auf unserer Website:

https://e-commerce-kanzlei.de/inkasso-mahnung-schreiben-der-riverty-services-gmbh-(zuvor-paigo)-erhalten-seriös-oder-betrug.html

 

 

Benötigen Sie bei der Aufklärung oder Abwehr dieser Forderungen Hilfe, so melden Sie sich gerne bei uns:

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

 

riverty@e-commerce-kanzlei.online

 

Wir benötigen für die weitere Beratung zunächst konkrete und spezielle Angaben von Ihnen. Sie erhalten nach Ihrer E-Mail an uns umgehend eine allgemeine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung mit weiteren Hinweisen von uns.

Aufgrund der Komplexität der Einzelfälle, bitten wir Sie, von telefonischen Erstanfragen in diesen Fällen über unser Sekretariat abzusehen.

Wenn Sie dringenden Beratungsbedarf haben und eine persönliche telefonische Beratung (gebührenpflichtig) eines Rechtsanwaltes benötigen, so können Sie hierzu über folgenden Link einen Termin buchen:

 

Wichtiger Hinweis: eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung ist in diesen Fällen nur per E-Mail oder über unser Kontaktformular möglich:

Kontakt per E-Mail: riverty@e-commerce-kanzlei.online

zum Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/hilfe/

Zur Terminbuchung (telefonische Beratung bzgl. unbekannter/unberechtigter Forderung): https://e-commerce-kanzlei.de/termin.html

 

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter (TÜV)