Werberecht: Geplante Verbote für Tabakprodukte

Gewerblicher Rechtsschutz
13.07.2020106 Mal gelesen
Tabakwerbung soll immer mehr verboten werden – so sind zumindest die Pläne der Union und SPD.

Mit dem Entwurf zu einem "Zweiten Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes" sollen daher weitere Beschränkungen der Werbung für Tabakprodukte eingeführt werden.

Tabakwerbung nur in Grenzen zulässig

In den vergangenen Jahren wurden bereits vermehrt Werbebeschränkungen eingeführt. Nun sollen bestehende Einschränkungen strenger werden und neue Verbote hinzukommen. Das sind zumindest die Pläne der Bundesregierung, wie aus dem Entwurf zum  "Zweiten Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes" hervorgeht.

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen soll insbesondere die Tabakaußenwerbung weiter eingeschränkt werden. So soll Außenwerbung künftig nur noch für Geschäfte des Fachhandels möglich sein. Und auch im Kino sollen künftig strengere Werbeverbote gelten als bisher. Nach der aktuellen Gesetzeslage gilt, dass nach 18.00 Uhr im Kino keine Tabakwerbung gezeigt werden darf. Diese zeitliche Einschränkung soll künftig aber durch ein generelles Verbot von Tabakwerbung vor Filmen, bei denen auch Kinder und Jugendliche anwesend sein können, abgelöst werden. Im Ergebnis ist Werbung dann immer nur bei Filmen ohne Jugendfreigabe möglich. Zum Schutz der Werbeindustrie sollen die Neuregelungen stufenweise in Kraft treten.

Immer weniger Raucher in Deutschland

Trotz sinkender Zahl der Raucher in Deutschland sieht die Bundesregierung bei den Werbebeschränkungen weiter Handlungsbedarf. Tabakwerbung gilt noch immer als Risikofaktor für den Beginn des Rauchens bei Jugendlichen. Und trotz sinkender Zahlen liegt Deutschland mit einer Raucherquote von etwa 25% noch deutlich über den Quoten anderer vergleichbarer Industrieländer. Ob strengere Beschränkungen in Deutschland auch zu einem weiteren Sinken der Raucherquote führen werden, bleibt abzuwarten.

Künftig umfassende Werbeverbote?

Für den Entwurf hat die Bundesregierung viel Lob erhalten. Doch auch Kritiker meldeten sich zu Wort und fordern ein vollumfängliches Werbeverbot. Die nun geplanten Regelungen würden nicht ausreichen, heißt es.

Laura Graen, Expertin für Menschenrechte und Tabakkontrolle, beispielsweise äußerte Bedenken und bemängelte, dass die geplanten Verbote überwiegend nur für Tabakaußenwerbung gelten. Rund 60% der Werbeausgaben der Tabakindustrie ergeben sich aber aus Promotion und Sponsoring, so Graen. Sie plädier, auch diesen Bereich von einem Werbeverbot zu erfassen.

Weitere Informationen zu verbotener Werbung finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/verbotene-werbung-werbeverbot.html